Urteil im Peiner Trinkerprozess verkündet – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram
Hildesheim.

Die drei Angeklagten im sogenannten Peiner Trinkerprozeß müssen sich wegen versuchten Totschlags durch Unterlassung verantworten.

Der zuständige Richter Ulrich Pohl und Oberstaatsanwalt Martin Dorn vom Hildesheimer Landgericht sagten, die drei 22, 42 und 49 Jahre alten Männer hätten den möglichen Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen.

Der übermäßige Alkoholgenuß habe ihre Schuldfähigkeit lediglich eingeschränkt.

Die Täter müssen sich nun auf mindestens sechs Jahre und neun Monate Haft einstellen. Diese sollen sie zunächst in einer Entziehungsanstalt verbüßen.

msch

Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.