Hildesheim.
Die drei Angeklagten im sogenannten Peiner Trinkerprozeß müssen sich wegen versuchten Totschlags durch Unterlassung verantworten.
Der zuständige Richter Ulrich Pohl und Oberstaatsanwalt Martin Dorn vom Hildesheimer Landgericht sagten, die drei 22, 42 und 49 Jahre alten Männer hätten den möglichen Tod ihres Opfers billigend in Kauf genommen.
Der übermäßige Alkoholgenuß habe ihre Schuldfähigkeit lediglich eingeschränkt.
Die Täter müssen sich nun auf mindestens sechs Jahre und neun Monate Haft einstellen. Diese sollen sie zunächst in einer Entziehungsanstalt verbüßen.
msch