Lüneburg/ Salzgitter.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern das Verfahren zur Genehmigung des Atommüllendlagers Schacht Konrad fortgesetzt.
Das Gericht verhandelt unter anderem über die Klage zweier Anwohner gegen das in einem ehemaligen Eisenerz-Bergwerk bei Salzgitter geplante Endlager für schwach und mittel radioaktiven Müll.
Beklagt ist das Land Niedersachsen, das mit Schacht Konrad erstmals ein Endlager für Atommüll in Deutschland genehmigt hatte.
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts bezweifeln die Kläger die Langzeitsicherheit des Endlagers.
Zudem kritisieren sie, dass der Schutz vor Terroranschlägen im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt worden sei und dass bei Störfällen, die Gefahr einer radioaktiven Verseuchung bestehe.
Mit einer Entscheidung wird in der kommenden Woche gerechnet.
Der Standort des Endlagers Schacht Konrad, in dem radioaktive Abfälle für immer Platz finden sollen, ist nur etwa 15 Kilometer von der Hildesheimer Landkreisgrenze entfernt.
kh