Hildesheim.
Die Stadt Hildesheim weist darauf hin, dass das Füttern von Wasservögeln verboten ist. Widriges Verhalten könne im Rahmen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Auf dieses Verbot weist eine entsprechende Beschilderung an den Gewässern hin. Diese Regelung besteht, um die Gewässer zu schützen, um sie möglichst von Brot- und anderen Essenresten frei zu halten. Außerdem solle dadurch der Einbringung großer Kotmengen vorgebeugt und die Gewässer vor dem „umkippen“ bewahrt werden.
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