Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich morgen mit dem Hildesheimer Pecunia-Prozeß. Die Richter müssen entscheiden, ob der Freispruch für Oberbürgermeister Kurt Machens weiterhin rechtskräftig ist, oder ob es ein Revisionsverfahren gibt.
Die Anhörung beginnt um 09.00 Uhr und soll etwa eine Stunde dauern, teilte die Pressestelle des BGH mit.
Das Landgericht Hildesheim hatte Machens im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Energieversorgung Hildesheim vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen.
vol/msch