Hildesheim/Karlsruhe.
Am Bundesgerichtshof hat heute die Verhandlung über den Revisionsantrag im Hildesheimer Pecunia-Prozess begonnen.
Wie die Pressestelle mitteilte, ist es heute nicht zu einer Entscheidungsverkündung gekommen.
Ein neuer Termin wurde für den 11. Mai um 9 Uhr anberaumt.
Das Landgericht Hildesheim hatte Oberbürgermeister Kurt Machens und zwei Manager der Stadtwerke Hildesheim vom Vorwurf der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Energieversorgung Hildesheim im April letzten Jahres freigesprochen.
Der Spendenzusage von einer Million Mark habe keine Unrechtsvereinbarung zwischen den Angeklagten und den Anteilskäufern zu Grunde gelegen.
Auch einen Betrug durch Täuschung der Spender über die beabsichtigte Verwendung der Spenden konnte das Landgericht nicht feststellen.
Die Staatsanwaltschaft beanstandet in ihrem Revisionsantrag die Beweiswürdigung, bekämpft die Auslegung des Bestechungstatbestandes und rügt, dass das Landgericht das Geschehen nicht auch unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsannahme geprüft hat.
kh