Hildesheim.
Ernst August Prinz von Hannover will nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Jahr 2004 nun eine Wiederaufnahme seines Prozesses. Der Sprecher des Hildesheimer Landgerichts, Jan-Michael Seidel, bestätigte am Sonnabend gegenüber dem dpa einen Bericht des Magazins „Der Spiegel“.
Der Anwalt des Prinzen hat demnach eine 139 Seiten dicke Schrift eingereicht. Darin sollen 35 Beweismittel angeboten werden, unter anderem Aussagen von fünf Augenzeugen. Sie sollen gesehen haben, dass der Prinz zwei Ohrfeigen ausgeteilt habe, die aber nicht zu ernsthaften Verletzungen geführt haben sollen. Im November 2004 war der Prinz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Er hatte einen Discobesitzer in einem kenianischen Hotel tätlich angegriffen.
Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens erhofft sich der Prinz nun ein milderes Urteil. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hält eine Wiederaufnahme des Verfahrens allerdings für unzulässig.
cly