Kreis Hildesheim.
Nachdem in den vergangenen Wochen in mehreren Betrieben in Nordrhein-Westfalen der Ausbruch der Schweinepest festgestellt worden ist, sind auch in Niedersachsen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Einschleppung der Seuche verschärft worden.
Darauf weist der Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen beim Landkreis Dr. Bernd Wichern hin.
Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen seien erforderlich, so Wichern, damit die von der EU-Kommission für Nordrhein-Westfalen erlassenen Regelungen nicht auf Niedersachsen ausgedehnt werden müssen. Dazu zählten unter anderem Handelsbeschränkungen.
Das niedersächsische Maßnahmenpaket sieht stichprobenartige Untersuchungen aller Schweinebestände vor, die in jüngster Zeit aus Nordrhein-Westfalen beliefert worden sind vor. Schweinehalter müssen solche Liegerungen melden. Es wird darauf hingewiesen, bei den Transporten besonders auf die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen zu achten.
Nach EU-Vorgaben seien Viehtransportfahrzeuge nach jedem Transport zweimal zu reinigen und zu desinfizieren. Verstöße gegen die festgelegten Maßnahmen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.
Im Seuchenfall können bei Verstößen gegenüber einzelnen Tierhalter sogar Regressforderungen geltend gemacht werden.
Von der Schweinepest werden ausschließlich Haus- und Wildschweine befallen und sie ist nicht auf Menschen übertragbar.
kh