Hildesheim.
Die etwa 500 betroffenen Arbeitgeber im Bereich der Arbeitsagentur Hildesheim müssen bis Ende März die Anzahl ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter melden. Darauf weist die Agentur für Arbeit heute hin.
Diese Frist ist gesetzlich verankert und wird durch die Agentur für Arbeit nicht beeinflusst.
Die Agentur für Arbeit ist für die Überwachung der Beschäftigungspflicht zuständig.
Deshalb stellt sie als Service und Hilfe für die Arbeitgeber eine Software zur automatisierten Berechnung der Schwerbehindertenabgabe zur Verfügung.
vr