Landkreis Hildesheim.
Der Landkreis Hildesheim hat eine „Verordnung zum Bodenplanungsgebiet Innersteaue“ verabschiedet. Die Verordnung stellt Regeln und Empfehlungen auf, wie Anwohner und Grundstückseigentümer mit dem belasteten Boden entlang der Innersteaue umgehen sollen.
Die Verordnung regelt zum Beispiel den Verbleib ausgehobenen Bodens oder gibt Empfehlungen darüber, welche Obst- und Gemüsesorten in dem Gebiet nicht angebaut werden sollten.
Hintergrund der Verordnung sind die Untersuchungsergebnisse des Landkreises aus 2005, die belegt haben, dass die Innersteaue mit Blei, Cadmium und Zink belastet ist - dabei jedoch keine akute Gefährdung für Bewohner und Nutzer der Flächen besteht.
Nähere Informationen zu den Regeln und Empfehlungen der Verordnung gibt es unter www.landkreishildesheim.de
sko