Kreis Hildesheim.
Ab dem 1. Mai 2006 müssen Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses neue Regelungen beachten, wenn sie in oder über die Vereinigten Staaten reisen wollen.
Entweder haben sie einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass oder sie müssen ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen. Denn der vorläufige deutsche Reisepass für die visafreie Einreise wird dann nicht mehr anerkannt. Einreisewillige mit einem vorläufigen Pass benötigen ab dem 1. Mai zusätzlich ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen. Der dauerhafte Reisepass berechtigt nach wie vor zur visumfreien Einreise. Gleiches gilt vorläufig für Kinderpässe. Das jeweilige Ausweisdokument muss mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein.
michael/sko