Hildesheim/Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof wird morgen (Do) sein Urteil zum Revisionsantrag im Hildesheimer Pecunia-Prozess verkünden.
Das Landgericht Hildesheim hatte im April letzten Jahres Oberbürgermeister Kurt Machens und zwei Manager der Stadtwerke Hildesheim vom Vorwurf der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Energieversorgung Hildesheim freigesprochen.
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Nach deren Verhandlung in Karlsruhe am 9. März hatten die Bundesrichter um den Vorsitzenden Professor Dr. Klaus Tolksdorf noch Beratungsbedarf erkannt und die Urteilsverkündung auf den morgigen Tag verschoben.
Sobald das Urteil feststeht erfahren sie hier auf Radio Tonkuhle das Ergebnis.
kh