[b]Karlsruhe/Hildesheim.[/b]
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute den Freispruch für den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens und zwei damalige Manager der Stadtwerke aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Göttingen verwiesen.
Das Landgericht in Göttingen wird nun das Verfahren neu verhandeln.
In dem Verfahren ging es um Zahlungen von rund 500 Tausend Euro an den von Kurt Machens gegründeten Spendenverein Pecunia non olet.
Spender waren zwei Unternehmen, die Anteile an der Energieversorgung Hildesheim von den Stadtwerken gekauft hatten.
rm