Landgericht verurteilt Betrügerin zu zweijähriger Bewährungsstrafe – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Im Betrugsprozess um eine 66-jährige Pflegerin hat das Landgericht am Donnerstag ein Urteil gefällt. Die Angeklagte hatte gestanden, eine demenzkranke Frau um 109.000 Euro betrogen zu haben.

Die Täterin hatte eine Generalvollmacht über allen Vermögensangelegenheiten der geschäftsunfähigen Demenzkranken genutzt, um eine Überweisung von 109.000 Euro auf ihr eigenes Konto zu tätigen. Ein Notar hatte die unwirksame Vollmacht im September 2002 beurkundet.

Mit dem Geld soll sie eigenen Angaben nach einen Kredit getilgt, Teile verschenkt oder verliehen haben. Weil die Frau war vor Gericht geständig war, sprach das Gericht die Verurteilung zu zwei Jahren wegen Betruges und Untreue in besonders schwerem Fall sowie wegen Urkundenfälschung auf Bewährung aus. Ausserdem müssen 20.000 Euro an die Seniorin zurückgezahlt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

cly