Landkreis unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Hannover – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram
Hannover.

Das hannoversche Verwaltungsgericht hat heute die Aberkennung des Bleiberechts der kurdischen Familie Siala durch den Landkreis Hildesheim für unrechtmäßig erklärt.

Der Landkreis hatte Anfang letzten Jahres die damals schwangere Mutter der Familie mit ihrer einjährigen Tochter abgeschoben, während ihr Mann die beiden älteren Kinder in den Kindergarten brachte.

Nach Ansicht des Landkreises stamme die Familie nicht wie angegeben aus dem Libanon, sondern aus der Türkei und habe 1988 unter falschem Namen Asyl beantragt. Dabei beruft sich der Landkreis auf ein türkisches Namensregister.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt jedoch die libanesische Herkunft der Familie betätigt und festgestellt, dass sie von einer eventuell bestehenden türkischen Staatsangehörigkeit nicht gewußt habe.
Somit sei die mit dem Strafbestand der Täuschung begründete Abschiebung nicht rechtsmäßig.

Der niedersächsische Flüchtlingsrat fordert jetzt eine baldige Familienzusammenführung.

Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.