Hannover.
Die kurdische Familie Siala darf in Deutschland bleiben.
Das hat das Verwaltungsgericht Hannover gestern entschieden.
Der Landkreis hatte Anfang 2005 das Bleiberecht der Kurden mit der Begründung aberkannt, die Familie stamme ursprünglich aus der Türkei und habe 1988 unter falschem Namen Asyl beantragt.
Die damals schwangere Frau Gazale Salame wurde daraufhin mit der einjährigen Tochter in die Türkei abgeschoben.
Laut dem Vorsitzenden Richter Klaus-Uwe Littmann sei die angeblich türkische Staatsangehörigkeit der Kurden nicht nachgewiesen.
Deshalb muss der Landkreis die Aufenthaltsgenehmigung der Famlie verlängern. Der niedersächsische Flüchtlingsrat fordert jetzt eine baldige Familienzusammenführung.
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kh/cly