Verwaltungsgericht gibt Anwohnern der Mozartstraße Recht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Das Verwaltungsgericht hat der Klage von Anwohnern gegen die Einrichtung eines Gewerbebetriebs in der Mozartstraße stattgegeben. Der die Änderung des Bebauungsplans ist damit nichtig.

In der Begründung hieß es, die Stadt habe nicht ausreichend geprüft, ob das ehemalige Offiziersheim nicht auch für Wohnraum genutzt werden könne. Die Stadtverwaltung zeigt sich über den Urteilsspruch erstaunt und kritisierte den Vorwurf der Gefälligkeitsplanung.

Nun wird geprüft, ob eine Zulassung zur Berufung beantragt wird. Es ist zu erwarten dass das Offiziersheim noch weiterhin leersteht.

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