Kreis Hildesheim.
Nach dem verlängerten Bleiberecht der kurdischen Familie Siala wartet die Kreisverwaltung nun auf die schriftlichen Urteilsbegründungen des Verwaltungsgerichts. “Der Landkreis wird unmittelbar nach Vorliegen der Urteilsgründe die gebotenen Konsequenzen ziehen. Dies gelte insbesondere für die vom Gericht offenbar geforderte Ermessensentscheidung, so Landrätin Ingrid Baule.
Der Landkreis hatte Anfang 2005 das Bleiberecht der Kurden mit der Begründung aberkannt, die Familie stamme ursprünglich aus der Türkei und habe 1988 unter falschem Namen Asyl beantragt. Das Verwaltungsgericht hatte gestern für ein Bleiberecht der Familie entschieden.
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