Hildesheim.
Der ehemalige Vorstand des DRK-Kreisverbandes Hildesheim-Marienburg, Wolfgang Herbig, ist vom Hildesheimer Landgericht zur Rückzahlung eines Dahrlehens verurteilt worden.
Herbig hatte von der „Deutsches Rotes Kreuz-Gesellschaft “ 178.000 Euro erhalten, um damit Anteile an einer Gesellschaft zu erwerben, die sich an einem Altenheim in Diekholzen beteiligt.
Da dieser Erwerb jedoch nicht wie vorgesehen stattgefunden hatte und Herbig nicht bereit war, das Geld zurück zu zahlen, klagte die Gesellschaft.
Zum Urteil sagte Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel Im Radio Tonkuhle-gespräch, die 4. Zivil-Kammer habe die fristlose Kündigung des Darlehens durch die Gesellschaft für wirksam erachtet.
Herbig habe in der Verhandlung selbst erklärt, die zweite Tranche des Darlehens in Höhe von 50.000 Euro dazu verwendet zu haben, um an einige Besitzer des Altenheims "Schmiergelder" zu zahlen. Diese sollten so zu günstigeren Mietkonditionen gestimmt werden.
Das reichte Richter Peter Schrimpf als Beweis für einen Vertrauensbruch Herbigs gegenüber der DRK-Gesellschaft für soziale Einrichtungen, so Seidel.
Der Beklagte kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht in Celle in Berufung gehen.
kh