Hildesheim.
Handwerksbetriebe müssen ab kommendem Jahr möglicherweise für internetfähige Computer, Laptops und UMTS-Handies Rundfunkgebühren zahlen.
Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hin.
Handwerksbetriebe können sich von dieser neuen Gebühr freistellen, wenn sie bereits ein Rundfunkgerät in einem Betrieb einsetzen.
Ansonsten kann eine Gebühr von bis zu 204 Euro pro Jahr fällig werden.
Besonders betroffen seien laut Handwerkskammer Betriebe mit mehreren Betriebsstätten, da die Gebühr für jede Betriebsstätte extra anfalle.
Für die Gebührenpflicht ist es dabei unerheblich, ob mit dem Computer tatsächlich Rundfunksendungen empfangen werden.
Allein die theoretische Möglichkeit reicht aus um eine Gebührenpflicht auszulösen.
In den nächsten Wochen tagen mehrere Rundfunkgremien, in denen die Einzelheiten zur Gebührenpflicht festgelegt werden.
apm