Hildesheim.
Die Staatsanwaltschaft hat Donnerstag im Prozess zum so genannten „Föhrster Mord“ auf lebenslänglich plädiert. Die Verteidigung hofft auf eine Unterbringung in einem psychatrischem Krankenhaus und plädiert auf vermindert schuldfähig.
Eine Gutachterin gab zu bedenken, dass das für den sechs Jahre zurückliegenden Zeitpunkt der Tat nicht nachvollzogen werden könne.
Der 35-Jährige Angeklagte hatte Ende Januar den Mord an der Föhrster Lehrerwitwe Hanna Kuhlmann sowie die lebensgefährliche Verletzung einer weiteren Rentnerin gestanden. Das Urteil wird kommenden Dienstat verkündet.
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