Hildesheim.
Das Landgericht Hildesheim hat am Dienstag den Angeklagten im Prozess um den so genannten Föhrster-Mord zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Der Richter gab der Verteidigung, die auf verminderte Schuldfähigkeit und eine Unterbringung in einem psychatrischem Krankenhaus und plädiert hatte, nicht Recht. Ein Gutachten hatte festgestellt, dass die aktuelle psychische Erkrankung nicht relevant für den sechs Jahre zurückliegenden Zeitpunkt der Tat sei.
Der 35-Jährige Angeklagte hatte Ende Januar den Mord an der Föhrster Lehrerwitwe Hanna Kuhlmann sowie die lebensgefährliche Verletzung einer weiteren Rentnerin gestanden. Der Angeklagte wurde für Mord in Tateinheit mit versuchten Totschlag verurteilt.
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