Bundesgerichtshof in Karlsruhe hebt Urteil im "Ukraine-Prozess" auf – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Karlsruhe/Hildesheim.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen Zherdytzky und Didenko aus dem sogenannten „Ukraine-Prozess“ aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof hat angewiesen, dass das Landesgerichts Hildesheim eine neue Verhandlung führen wird. Das Landgericht Hildesheim hat den Bescheid am Freitag erhalten.

Zherdytzky und Didenko waren wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue verurteilt worden. Zherdytzky, ehemaliger Abgeordneter des Obersten Rates der Ukraine, war Vorstandsvorsitzender der Gradobank in Kiew.

Didenko war über die Firma Horda in der Zementindutsrtie tätig und soll an der Veruntreuung beteilgt gewesen sein. Beiden Angeklagten wird vorgeworfen, Hilfsgelder in Höhe von 4 Mio. DM veruntreut zu haben. Deutschland hatte die Gelder für Opfer des NS-Regimes an die Ukraine gezahlt.

Zherdytzky und Didenko sollen 1995 die Gelder durch Scheingeschäfte zwischen der Gradobank und der Horda-Gesellschaft an das deutsche Zementunternehmen PMB Peine Mahl- und Mischanlagen Boxberg GmBH transferiert haben.

sko

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