„Ukrainer-Prozess“ geht wieder zurück an das Landgericht Hildesheim – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Karlsruhe/Hildesheim.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen Zherdytzky und Didenko aus dem sogenannten „Ukrainer-Prozess“ wieder zurück an das Landgericht Hildesheim verwiesen.

Das teilte Gerichts-Pressesprecher Jan-Michael Seidel gestern mit und wies Vorwürfe des Zherdytzky-Verteidigers Ulrich Ziegert zurück.
Dieser hatte veranlasst durch das BGH-Urteil weitere Hildesheimer Urteile in dem Fall angezweifelt.
Bei dem „Ukrainer-Prozess“ waren die Urkainer Viktor Zherdytzky und Igor Didenko wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen Hilfsgelder in Höhe von 4 Mio. DM veruntreut haben.
Beide Männer fochten das Urteil an.
Der wegen seiner Dauer, den hohen Sicherheitsvorkehrungen und Dolmetscherkosten als „Mammutprozess“ bezeichnete Fall soll nun an der 5. Großen Strafkammer erneut verhandelt werden.

cly

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