Hildesheim.
Die heute in Kraft getretene Föderalismusreform wirkt sich kurzfristig kaum auf die Finanzen der Kommunen aus.
Im Rahmen der Föderalismusreform ist eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbart. Danach darf der Bund den Kommunen keine Aufgaben mehr übertragen, ohne die Kosten zu übernehmen.
Die neuen Regelungen schützen die Kommunen vor weiteren gesetzlichen Ausgabenbelastungen. Bisherige Aufgabenübertragungen, etwa im Bereich der Kindertagesstätten, bleiben weiterhin gültig.
apm