Göttingen.
Das Strafverfahren vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen gegen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens und weitere Angeklagte beginnt frühestens im Dezember dieses Jahres, aber wahrscheinlich erst zu Beginn des kommenden Jahres.
Das teilte die Vizepräsidentin des Göttinger Landgerichts heute unter Berufung auf den Vorsitzenden Richter der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer mit.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters beginnen die Richter der Strafkammer jetzt sich in die Akten einzulesen.
Nach Einarbeitung und Abstimmung mit den Verteidigern wird ein Termin zur Eröffnung der Hauptverhandlung festgelegt.
Kurt Machens war in einem Verfahren wegen Bestechlichkeit vom Landgericht Hildesheim freigesprochen worden.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Göttingen verwiesen.
apm