Agentur für Arbeit bietet neuen Gründungszuschuss für Selbstständige – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Der neue Gründungszuschuss ersetzt ab sofort den Ich-AG genannten Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld. Das teilte die Agentur für Arbeit am Donnerstag mit.

Die Leistung richte sich nur an Empfänger von Arbeitslosengeld I. Insgesamt betrage die Förderdauer bis zu 15 Monate. Es werden nur Gründungen gefördert, die im Haupterwerb erfolgten und einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen.

Gründer müssten außerdem bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben.
Interessierte sollten sich mit den zuständigen Arbeitsvermittler/innen in den Arbeitsagenturen in Hildesheim setzen.

vol/ kh

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