Zulassungsregeln für Fahrzeuge ändern sich – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Kreis Hildesheim.

Der Landkreis kann künftig die Zulassung verweigern, wenn der Halter des Fahrzeugs dafür bestimmte Gebühren nicht bezahlt hat.
Außerdem kann die Zulassung verweigert werden, wenn der Halter aus früheren Zulassungsvorgängen noch mehr als zehn Euro schuldet.
Erst wenn diese Rückstände beglichen sind, wird der neue Vorgang angenommen.
Bisher musste die Behörde auch dann ein Fahrzeug zulassen, wenn vom Halter Kosten aus früheren Zulassungsvorgängen nicht bezahlt waren.

Für Rückfragen stehen die Zulassungsstelle Hildesheim unter der Telefonnummer 309-777 zur Verfügung.

cly