Hildesheim.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute die Klage eines Anwohners gegen den TheGa- Ausbau abgewiesen.
Das teilte der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Baugesellschaft Hildesheim gbg, Jens Mahnken, mit.
Zur Begründung des Verwaltungsgerichtes sagte Mahnken, dass es keine unzumutbare Lärmbelästigung gebe aufgrund des Erweiterungsbaus. Auch werden die Abstandsgrenzen eingehalten und die Frage der Stellplätze sei nun berichtigt worden, weshalb der Baustopp aufgehoben werde, so Mahnken weiter.
Der Anwohner hatte geklagt, weil er die vorhandenen Stellplätze für nicht ausreichend hielt und eine erhöhte Lärmbelästigung befürchtete.
Das vom Verwaltungsgericht Hannover in Auftrag gegebene Gutachten stimmte diesen Punkten aber nicht zu.
Noch in diesem Jahr soll nun mit dem TheGa- Ausbau begonnen werden, so Mahnken.
vr