Hildesheim.
Im Landgericht Hildesheim wird derzeit erneut der Giesener Schießunfall aus vom Herbst 2004 behandelt.
Angeklagt sind zwei zur Zeit 32 und 24 Jahre alten Soldaten. Sie sollen als Oberfeldwebel und Stabsunteroffizier ihren Aufsichtspflichten auf der Schießanlage der Bundeswehr im Giesener Wald nicht nachgekommen sein.
Bei dem Unfall war ein knapp 5-jähriges Kind, das sich in einer ca. 500 m vom Schießstand entfernten Kindergartengruppe befand, durch einen Steilschuss getroffen und zum Teil irreparabel an der Hand verletzt worden.
cly