Verfahren zum Schießunfall in Giesen ist teilweise eingestellt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Das Landgericht Hildesheim hat gestern das Verfahren gegen einen Oberfeldwebel der Feldjägertruppe wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine Geldbuße von 3.000 Euro eingestellt.

Das Geld geht an einen fünfjährigen Jungen, der vor rund zwei Jahren in der Nähe der Standortschießanlage im Giesener Wald bei Hildesheim von einem Steilschuss an der Hand getroffen worden war.
Der 32 Jahre alte Oberfeldwebel hatte zugegeben, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben.

Gegen einen mitangeklagten 24 Jahre alten Stabsunteroffizier wird noch weiter verhandelt. In diesem Fall soll das Urteil am 21. November gesprochen werden.
Beide Soldaten hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor.
Der Oberfeldwebel habe seinen Posten verlassen, ohne seine Aufgaben zu delegieren.

Der Junge sei traumatisiert und werde von einem Psychologen behandelt, so Harald Dreßler, Anwalt der Eltern.

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