Hildesheim.
Wegen des vielen Herbstlaubes auf den Bürgersteigen weist die Stadt Hildesheim Grundstückseigentümer auf ihre Reinigungspflichten hin. Grundstückseigentümer, die Anlieger einer Straße sind, die nicht von der Stadt gereinigt wird, müssen auch die Gosse sowie die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen.
Die Reinigung soll regelmäßig und bei besonderen Verunreinigungen entsprechend häufig durchgeführt werden.
Das Kehrgut, insbesondere das Laub, muss von dem Anlieger selbst in dafür vorgesehene Behältnisse oder auf dem Kompost entsorgt werden. Wenn das Laub in die Gullys gekehrt werde, verstopfen diese und müssen mit großem technischen und finanziellen Aufwand gereinigt werden.
Verstöße gegen die Straßenreinigungsverordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Ein Grundstückseigentümer ist auch für Verstöße verantwortlich, die durch Dritte, z. B. einer Reinigungsfirma, entstehen. Fragen bezüglich der Reinigungsverpflichtung beantwortet Peggy Harnack, vom Fachbereich Stadtservice unter der Telefonnummer 301-403.
vr