Kreis Hildesheim/Hannover.
Die in die Türkei abgeschobene Gazale Saleme und ihre beiden Kinder dürfen möglicherweise für kurze Zeit nach Deutschland zurückkehren.
Das Verwaltungsgericht Hannover schlägt dem Landkreis Hildesheim in einer Hinweisvefügung vom 9. November vor, kurzfristig die Einreise von Gazale Salame sowie ihrer beiden Kinder zu ermöglichen. Außerdem schlägt das Gericht vor, der ganzen Familie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dazu bittet das Gericht den Landkreis Hildesheim um eine kurzfristige Stellungnahme.
Eine endgültige Aufenthaltserlaubnis erhält die Familie nur, falls das Oberverwaltungsgericht der Klage des Ehemanns, Ahmed Siala, entspricht.
Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale Salame sowie ein weiteres Kind in die Türkei abgeschoben. Der Ehemann sowie die zwei anderen Kinder Paares blieben in Deutschland.
sko