Hildesheim.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat begrüßt die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge.
Demnach können Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus erlangen, wenn sie einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nachweisen können.
Insgesamt erwartet Kai Weber vom Flüchtlingsrat aber eine weitere Verbesserung der Regelung durch den Bundesgesetzgeber im kommenden Jahr.
Insbesondere die Frist von zwei Jahren reiche bei vielen Flüchtlingen nicht aus, um sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
apm