Hildesheim.
Der Flüchtlingsrat hofft auf eine Verbesserung der durch die Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung durch den Bundesgesetzgeber im kommenden Jahr.
Insbesondere die Frist von zwei Jahren reiche bei vielen Flüchtlingen nicht aus, um sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Insgesamt sei es zu begrüßen, daß langjährig geduldete Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus, wenn sie beispielsweise einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nachweisen können, sagte der Flüchtlingsratsvorsitzende Kai Weber.
Dennoch müsse die vergangene Woche beschlossene Bleiberechtsregelung nachgebessert werden, so Weber.
kh/apm