Hildesheim.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat gestern die Umsetzung des neuen Erlasses der Innenminister auf das Bleiberecht von Flüchtlingen kritisiert. So habe das Innenministerium keine allgemeine Aussetzung der Abschiebung von Personen angeordnet, so Kai Weber vom Flüchtlingsrat.
Statt anzuordnen, dass alle Flüchtlinge, welche die von der Innenministerkonferenz genannten Fristen von 6 bzw. 8 Jahren erfüllen, vorerst nicht abgeschoben werden dürfen, bleibe das Innenministerium nur vage und spricht von Fällen, bei denen "bereits jetzt erkennbar ist, dass voraussichtlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne“.
Für Weber ist das keine Formulierung, die eine vorläufige Aufenthaltssicherung für möglicherweise strittige Fälle gewährleistet.
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