Kreis Hildesheim.
Landwirte im Westkreis müssen die Schutzmaßnahmen gegen den Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen weiterhin beachten.
Der Landkreis hatte die Schutzmaßnahmen vor einer Woche eingerichtet, weil im benachbarten Landkreis Hameln-Pyrmont ein Rind erkrankt war.
Bei der für Menschen ungefährlichen Krankheit handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die durch Stechmücken auf die Tiere übertragen wird.
Um eine Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern, werden die Tiere im Gefährdungsgebiet amtstierärztlich überwacht.
Der Kreis teilt mit, wenn die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.
vr