Kreis Hildesheim.
Die im Frühjahr 2005 in die Türkei abgeschobene Gazale Salame darf nicht nach Deutschland zurückkehren.
Das hat das niedersächsische Innenministerium jetzt entschieden. Damit hat der Landkreis nach Worten von Landrat Reiner Wegner keine Möglichkeit, Gazale die Wiedereinreise zu ermöglichen und ihr eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dies hatte zuvor das Verwaltungsgericht Hannover angeregt. Der Begründung des Innenministeriums nach greife der vom Verwaltungsgericht angeführte Grundgesetzartikel auf Schutz der Familie in diesem Fall nicht.
Eine Familienzusammenführung sei nur möglich, wenn der Ehemann Gazales bereit sei, in die Türkei auszureisen. In diesem Fall wäre der Landkreis bei der Beschaffung der notwendigen Ausreisepapiere behilflich, heißt es weiter.
Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und die Kreistagsfraktion der Grünen zeigten sich bestützt über die Entscheidung.
cly