Kreis Hildesheim.[/]
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Landkreis Hildesheim heute verpflichtet, Gazale Salame-Önder und ihren Kinder für die Dauer des Verfahrens zum Aufenthalt ihres Ehemanns eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Das Innenministerium kann jedoch den Landkreis Hildesheim anweisen, gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Landrat Reiner Wegner wird hierzu am kommenden Dienstag ein Gespräch mit Innenminister Uwe Schünemann oder einem Stellvertreter führen.
Hans Lönneker, Pressesprecher des Landkreises Hildsheim, erlärte im Radio Tonkuhle Gespräch, dass der Landkreis im Fall Gazale Salame in einer "Auftragsangegelenheit" tätig sei. Das bedeute, der Landkreis sei mehr oder weniger darauf angewiesen, was das Ministerium vorgäbe, so Lönneker. Unabhängig davon machte Lönneker jedoch deutlich, dass Landrat Reiner Wegner ein so lange in der Schwebe stehendes Verfahren für nicht aktzeptabel und inhuman halte.
Sollte der Landkreis Beschwerde einlegen, trifft das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Entscheidung.
apm/sko