Hildesheim.
Der Flüchtlingsrat kritisiert den Erlass des niedersächsischen Innenministeriums zum Bleiberecht von Flüchtlingen als zu bürokratisch. Selbst wenn alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht vorlägen, sehen sich die Ausländerbehörden aufgrund weiterer geforderter Überprüfungen oft nicht in Lage kurzfristig eine Aufenthaltserlaubnis einzuräumen, so Kai Weber vom Flüchtlingsrat.
Wenn eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung auf sich warten lässt, erhielten die Betroffenen auch die Arbeitserlaubnis nicht und könnten vorgelegte Arbeitsangebot nicht nutzen. Nach Meinung des Flüchtlingsrates bestehe die Gefahr, dass die gesamte Bleiberechtsregelung durch übermäßig viele Auflagen und
Bedingungen unwirksam werde, so Weber abschließend.
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