Kreis Hildesheim/ Hannover.
Der Landkreis hat beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragt, Vollstreckungsmaßnahmen im Fall der Anfang 2005 in die Türkei abgeschobenen Gazale Salame zu untersagen.
Gleichzeitig hat Landrat Wegner auf Bitten des niedersächsischen Innenministeriums Beschwerde gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Hannover eingelegt.
Dieser hatte Vorgesehen, der Kurdin und zwei ihrer Kinder für die Dauer des Bleiberechtsverfahrens gegen ihren Ehemann eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. So hätte die Trennung der 6-Köpfigen Familie beebdet werden können
Unterdessen hat die Anwältin Salames wie zuvor angekündigt die Zwangsvollstreckung des Verwaltungsgerichtsbeschlusses beantragt.
Bei Zustimmung würde dem Landkreis ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro drohen, sollte er die Wiedereinreise Salames nicht ermöglichen.
kh