Amtsgericht spricht Soldaten im Schießplatzprozess frei – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Das Amtsgericht hat einen 24-Jährigen Soldaten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
Der Stabsunteroffizier hatte im Oktober 2004 die Aufsicht als beim Giesener Schießübungsplatz ein in die Luft abgefeuertes Geschoss beim Herunterfallen die Hand eines 4-Jährigen durchschlug.
Das Gericht konnte dem Angeklagten jedoch nicht nachweisen, falsch gehandelt zu haben, oder dass er den Schuß hätte verhindern können.
Während des Prozesses stritt der 24-Jährige Berufssoldat die Schuld ab und gab an, dass er nicht gesehen habe, wer den Schuss in die Luft abgegeben hat.
Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Schützen war bereits am ersten Prozesstag gegen Zahlung einer Geldstrafe von 3000 Euro eingestellt worden.

kh

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