Kreis Hildesheim.
Der Landkreis weist darauf hin, dass Böller und Raketen nur zwischen dem 28. und 31. Dezember und nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Die Knaller und Raketen müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen sein.
Das Abbrennen der Feuerwerkskörper ist nur am Silvester- und Neujahrstag gestattet.
Katina Bruns, zuständige Sachbearbeiterin beim Landkreis Hildesheim warnte, dass das Knallen vor Silvester eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz sei, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden könne.
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