Bonn.
Die Bundesnetzagentur erkennt 13 Prozent der Kosten für die Durchleitung von Strom an die Kunden der Enerversorgung Hildesheim (EVI) nicht an.
Wie die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche mitgeteilt hat, hat sie für Energieversorger in Niedersachsen weitere Stromnetzentgeltgenehmigungen erteilt.
Die Genehmigung für die EVI gilt bis Ende 2007.
Die Genehmigung von Durchleitungsgebühren für die Gasnetze der EVI wird in Kürze erwartet.
Die Absenkungen bei den Strom- und Gasnetzentgelten ergeben sich aus einer Berechnung der Kosten, die der EVI für die Bereitstellung der Infrastruktur entstehen.
apm