Lüneburg.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das das Recht auf Rückkehr der vor zwei Jahren abgeschobenen Gazale Salame und zwei ihrer Kinder verneint. In dem Urteil erkennt das Gericht kein Recht auf Familienzusammenführung an, da ihr Mann und zwei weitere Kinder keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.
Außerdem sieht das Oberverwaltungsgericht keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse, die eine Herstellung der Familiengemeinschaft in der Türkei oder im Libanon entgegenstünden. Auch eine von der Klägerin vorgebrachte psychische Erkrankung wegen der Trennung von ihren Kindern erkannte das Gericht nicht als Grund an, ein Einreiserecht anzuerkennen, da den in Deutschland lebenden Angehörigen der Gazale Salame zugemutet werden könne, die familiäre Gemeinschaft im Ausland wieder herzustellen.
Der Fall ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Die Entscheidung über das Aufenthaltsrecht des Kindsvaters Ahmed Siala will das Oberverwaltungsgericht in Kürze treffen.
apm