Hildesheim.
Junge Eltern müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen.
Das sagte Gabriele Hintz von der Elterngeldstelle der Stadt Hildesheim im Tonkuhle-Gespräch.
Demnach können beide Elternteile gleichzeitig den Antrag auf Elterngeld stellen.
Der zweite Elternteil muss seinen Anspruch anmelden und kann später mitteilen, welche Monate er das Geld beziehen möchte.
Gabriele Hinz von der Elterngeldstelle der Stadt Hildesheim.
Informationen erteilen die Elterngeldstelle der Stadt bzw. des Landkreises.
cly