Kreis Hildesheim.
Das im Januar in Kraft getretene Elterngeldgesetz verursacht viele Fragen, die von der Erziehungsgeldstelle des Fachdienstes "Jugendamt / Beistandschaften / Unterhaltsangelegenheiten" beantwortet werden.
Das teilte der Landkreis Hildesheim mit.
Mit der Änderung des Elterngeldgesetzes habe der Gesetzgeber auch gleichstellungspolitische Ziele erreichen wollen.
Die Orientierung am Einkommen und die Verlängerung auf 14 Monate bei Aufteilung des Elterngeldes auf beide Elternteile soll vor allem Väter stärker an der frühkindlichen Erziehung teilhaben lassen, so die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises.
Antragsformulare können direkt in der Erziehungsgeldstelle des Landkreises sowie der Stadt Hildesheim oder den kreisangehörigen Gemeinden abgeholt werden.
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