Karlsruhe.
Die Anwälte der abgeschobenen Gazale Salame haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Gerügt werden Verfassungsverletzungen durch den Landkreis Hildesheim sowie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, die beide die kurzfristige Wiedereinreise von Gazale Salame und ihren beiden jüngsten Kindern aus der Türkei verhindert hatten.
Das Bundesverfassungsgericht habe in ständiger Rechtsprechung herausgearbeitet, dass sich gerade bei Kleinkindern selbst eine vorübergehende Trennung von nur einem Elternteil als verfassungswidrig erweist, so Anwältin Silke Schäfer.
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