Göttingen.
Das Landgericht Göttingen eröffnet das Hauptverfahren gegen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens und zwei ehemalige Vorstände der Stadtwerke am 21. März.
Das bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Göttingen auf Anfrage von Radio Tonkuhle.
Der Bundesgerichtshof hatte einen Freispruch des Hildesheimer Landgerichts aufgehoben und an das Landgericht Göttingen verwiesen.
In dem Verfahren geht es um Zahlungen in Höhe von rund 500.000 Euro an einen von Machens gegründeten Spendenverein. Spender waren zwei Unternehmen, die Anteile an der Energieversorgung Hildesheim gekauft hatten.
apm