Hildesheim.
Studenten der Universität Hildesheim, die ihre Studiengebühren nicht fristgerecht bis zum 9. Februar einzahlen, werden nicht umgehend exmatrikuliert.
Studiengebühren-Verweigerer erhalten eine Mahnung mit einer weiteren Fristsetzung. Erst nach deren Ende werden die Studenten exmatrikuliert.
Wie Dr. Iris Klaßen, Pressesprecherin der Universität, erklärte, sei die Uni aufgrund gesetzlicher Mahnvorschriften zu diesem Vorgehen verpflichtet.
Demnach werden die Führungsgremien der Universität die Mahn- und Exmatrikulationsfristen in der kommenden Woche festlegen.
Studenten müssen gemäß eines Landesgesetzes pro Semester 500 Euro Studiengebühren zahlen.
apm